Abitur nachholen in Niedersachsen

Wenn du über einen Real- oder Hauptschulabschluss verfügst, hast du die Möglichkeit, auf dem zweiten Bildungsweg das Abitur in Niedersachsen nachzuholen.

Mit Erwerb der Allgemeinen Hochschulreife kannst du anschließend ein Studium aufnehmen. Auch im Berufsleben kann dir das Abitur Vorteile bieten.

 

Abitur nachholen am Kolleg und Abendgymnasium

Wenn du am Kolleg oder am Abendgymnasium dein Abitur nachholen möchtest, musst du in der Regel drei Jahre die gewählte Schule besuchen.

Kolleg oder Abendgymnasium – wo liegt der Unterschied?

Sowohl Kolleg als auch Abendgymnasium sind Schulen des zweiten Bildungswegs, die dir die Möglichkeit geben, dein Abitur nachzuholen. Der Unterschied liegt in der Vereinbarkeit mit deinem Beruf:

KollegAbendgymnasium
während der Dauer des Schulbesuchs ist keine geregelte Berufstätigkeit erlaubtaktuelle Berufstätigkeit als Voraussetzung für den Schulbesuch
Kurse werden tagsüber in Vollzeit abgehaltenKurse finden in der Regel in den Abendstunden statt

Vorteile: 

  • weniger Belastung
  • Möglichkeit, dich voll auf das Lernen zu konzentrieren

Vorteile: 

  • sichere Finanzierung
  • zusätzliche Berufserfahrung

Aufnahmevoraussetzungen an Schulen des zweiten Bildungswegs

Folgende Voraussetzungen gelten für den Besuch eines Kollegs oder eines Abendgymnasiums:

Mindestalter
  • 19 Jahre
Berufstätigkeit
  • abgeschlossene Berufsausbildung
    oder
  • zweijährige Berufserfahrung (inkl. Wehr- oder Freiwilligendienst und Arbeitslosigkeit)
    oder
  • Führen eines Haushalts mit Kind oder pflegebedürftiger Person über zwei Jahre 
Schulbildung

Ablauf des Unterrichts an Kolleg und Abendgymnasium

  1. Einführungsphase (Dauer: ein Jahr)
    1. Unterricht in Pflicht- und Wahlbereich
    2. Projektunterricht mit praktischen Themen möglich
  2. Qualifikationsphase (Dauer: zwei Jahre)
    1. Wahl eines Profils
    2. Belegung von Schwerpunkt-, Kern- und Ergänzungsfächern
    3. Seminarfach inklusive Verfassen einer Facharbeit
  3. Abiturprüfung
    1. insgesamt vier schriftliche und eine mündliche Prüfung

Für die Wahl der Prüfungsfächer gelten folgende Anforderungen:

KollegAbendgymnasium
schriftliche Prüfungen in den beiden Schwerpunktfächern
ein weiteres schriftliches Prüfungsfach auf erhöhtem Anforderungsniveau

mindestens ein Prüfungsfach aus jedem der drei Aufgabenfelder:

sprachlich-literarisch-künstlerisch

gesellschaftswissenschaftlich

mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch

zwei der folgenden Fächer:

  • Mathematik
  • Deutsch
  • Fremdsprache

drei der folgenden Fächer:

  • Mathematik
  • Naturwissenschaft
  • Deutsch
  • Fremdsprache

Schulstandorte in Niedersachsen

Kollegs und Abendgymnasien findest du in mehreren größeren Städten in Niedersachsen:

  • Abendgymnasien
    • Abendgymnasium Braunschweig
    • Abendgymnasium Göttingen
    • Abendgymnasium Hannover
    • Abendgymnasium Oldenburg
    • Abendgymnasium Osnabrück
  • Kollegs
    • Braunschweig-Kolleg
    • Wolfsburg-Kolleg
    • Hannover-Kolleg
    • Oldenburg-Kolleg

 

Mit der Nichtschülerprüfung zum Abitur

Wenn du dir mehr Flexibilität als beim Besuch eines Kollegs oder eines Abendgymnasiums wünschst, kann die Nichtschülerprüfung eine gute Möglichkeit für dich sein, das Abitur nachzuholen. Dabei legst du an einem Gymnasium in Niedersachsen besonders umfangreiche Abiturprüfungen für Externe ab.

Bei einer Teilnahme an der Nichtschülerprüfung bist du selbst dafür verantwortlich, dich auf die Prüfungen vorzubereiten, z. B. durch

  • Selbststudium
  • Fernlehrgänge
  • Vorbereitungskurse an einer Volkshochschule

Dabei ist jedoch zu beachten, dass Angebote zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfungen in der Regel kostenpflichtig sind. 

Voraussetzungen für die Anmeldung zur Nichtschülerprüfung

Wenn du an der Nichtschülerprüfung teilnehmen möchtest, musst du einen Antrag bei der Schulbehörde stellen. Folgende Voraussetzungen musst du dafür erfüllen:

  1. Alter: mindestens 19 Jahre
  2. seit mindestens zwölf Monaten Hauptwohnsitz in Niedersachsen
    oder
    fester Arbeitsplatz in Niedersachsen und Teilnahme an Vorbereitungskursen
  3. kein Besuch eines Gymnasiums im vorherigen Kalenderjahr (gilt auch für berufliches Gymnasium, Abendgymnasium und Kolleg)
  4. maximal ein vorheriger Versuch, die Abiturprüfung abzulegen

Ablauf der Nichtschülerprüfung

Im Rahmen der Nichtschülerprüfung werden zunächst schriftliche Prüfungen in vier Fächern abgelegt.

  • jeweils mindestens ein Fach aus den drei Aufgabenfeldern:
    • sprachlich-literarisch-künstlerisch
    • gesellschaftswissenschaftlich
    • mathematisch-naturwissenschaftlich-technisch
  • Deutsch oder Fremdsprache
  • drei Fächer mit erhöhtem Anforderungsniveau, darunter zwei Fächer aus
    • Deutsch
    • Fremdsprache
    • Naturwissenschaft
    • Mathematik

Wurden die schriftlichen Prüfungen bestanden, folgen mündliche Prüfungen in vier weiteren Fächern:

  • Fächer auf grundlegendem Anforderungsniveau
  • wenn nicht schon schriftlich geprüft, müssen hier Prüfungen in folgenden Fächern abgelegt werden:
    • Deutsch
    • zwei Fremdsprachen
    • Mathematik
    • Naturwisschenschaft
    • Geschichte oder Politik-Wirtschaft oder Erdkunde

 

Vorbereitung auf die Abiturprüfungen in Niedersachsen

Zur Vorbereitung auf die Nichtschülerprüfungen und die Abiturprüfungen an Kolleg und Abendgymnasium ist es empfehlenswert, mit Originalprüfungen der vergangenen Jahre zu lernen. So kannst du dich mit typischen Abituraufgaben vertraut machen und deine Fähigkeiten überprüfen:

Hierbei solltest du beachten, dass sich die Aufgaben auf die regulären Abiturprüfungen beziehen, sodass es Abweichungen zu den Prüfungen auf dem zweiten Bildungsweg geben kann. Die grundlegenden Anforderungen sind jedoch sehr ähnlich, sodass du mit den Prüfungsheften deine Kenntnisse in dem jeweiligen Fach hervorragend festigen kannst.
 

Mit * gekennzeichnete Links führen zu den entsprechenden Amazon-Artikeln. Bei qualifizierten Verkäufen erhält abschluss-niedersachsen.de eine Provision.

 

FAQ

Der Besuch eines Kollegs oder eines Abendgymnasiums in Niedersachsen dauert in der Regel drei Jahre. Im Rahmen der Nichtschülerprüfung gibt es keine festgelegten Zeiten. Du solltest zur optimalen Vorbereitung jedoch eine ähnliche Dauer einrechnen.

Wenn du die Abiturprüfung nicht bestanden hast, kannst du diese einmal wiederholen. Das gilt unabhängig davon, ob diese an einem allgemeinbildenden Gymnasium, einem Kolleg, einem Abendgymnasium oder im Rahmen einer Nichtschülerprüfung abgelegt wurde.