Erweiterter Realschulabschluss Niedersachsen

Der Erweiterte Realschulabschluss ist eine Form des Sekundarabschluss I, der in Niedersachsen nach Vollendung der 10. Klasse verliehen werden kann. 

Er erfordert besondere Notenvoraussetzungen und ist notwendig, um in die Oberstufe überzugehen und auf diesem Weg das Abitur zu erlangen.

 

Voraussetzungen für den Erweiterten Realschulabschluss

Je nach Schulform gelten unterschiedliche Anforderungen für den Erwerb des Erweiterten Realschulabschlusses. Nur wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, wird der Abschluss verliehen.

In niedersächsischen Schulen gilt die grundsätzliche Anforderung, dass du in allen zu berücksichtigenden Fächern mindestens Note 4 erreichen musst.

 

Ausgleichsmöglichkeiten bei schlechteren Noten

Wenn du die Notenanforderungen in mehr als einem Fach unterschreitest, gibt es die Möglichkeit, dies durch bessere Noten in anderen Fächern auszugleichen. Bei nur einer 5 benötigst du keine Ausgleichsfächer.

Für einen möglichen Ausgleich gelten folgende Anforderungen:

  • Das Ausgleichsfach darf pro Woche maximal eine Unterrichtsstunde weniger unterrichtet werden als das auszugleichende Fach.
  • Ergebnisse in den Hauptfächern (Deutsch und Mathematik) und den Fremdsprachen können nur durch ein anderes Fach dieser Kategorie ausgeglichen werden.
  • Es darf maximal ein Prüfungsfach die Note 5 aufweisen. Ein zweites Prüfungsfach mit Note 5 kann nicht ausgeglichen werden.

Ob die Möglichkeit eines Ausgleichs gewährt wird, entscheidet die Lehrerkonferenz.

 

Notenvoraussetzungen an der Hauptschule

Realschulabschluss

Erweiterter Realschulabschluss

in maximal einem Fach Note 5, in allen anderen Fächern mindestens Note 4

 

Ausgleichsmöglichkeit:

Zweimal Note 5 oder einmal Note 6 kannst du ausgleichen mit 

Note 3 in zwei Ausgleichsfächern

ODER

Note 2 in einem Ausgleichsfach.

ein E-Kurs mit mindestens Note 4

  • mindestens Note 2 im ersten E-Kurs UND
  • mindestens Note 3 im zweiten E-Kurs

Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0

 

AUSNAHME: Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Ergebnisse der E-Kurse um eine Notenstufe verbessert. Du kannst also z. B. eine 1 statt einer 2 einsetzen.

Durchschnitt aller Fächer mindestens 2,0

 

AUSNAHME: Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Ergebnisse der E-Kurse um eine Notenstufe verbessert. Du kannst also z. B. eine 1 statt einer 2 einsetzen.

Die gleichen Regeln gelten auch für den Hauptschulzweig der Oberschule.

 

Notenvoraussetzungen an der Realschule

Realschulabschluss

Erweiterter Realschulabschluss

in maximal einem Fach Note 5, in allen anderen Fächern mindestens Note 4

 

Ausgleichsmöglichkeit:

Zweimal Note 5 oder einmal Note 6 kannst du ausgleichen mit 

Note 3 in zwei Ausgleichsfächern

ODER

Note 2 in einem Ausgleichsfach.

                                                                                                                                                                                              

Durchschnitt aller Fächer mindestens 3,0

 

AUSNAHME: Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Ergebnisse der E-Kurse um eine Notenstufe verbessert.

 

Durchschnitt der Fächer Deutsch, Englisch und Mathematik mindestens 3,0

 

AUSNAHME: Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Ergebnisse der E-Kurse um eine Notenstufe verbessert.

Für den Realschulzweig der Oberschule gelten die gleichen Voraussetzungen.

 

Notenvoraussetzungen am Gymnasium

Realschulabschluss

Erweiterter Realschulabschluss

in maximal einem Fach Note 5, in allen anderen Fächern mindestens Note 4

 

AUSNAHME: Es werden nur die Noten in einer Fremdsprache berücksichtigt.

in maximal einem Fach Note 5, in allen anderen Fächern mindestens Note 4

Ausgleichsmöglichkeit:

Zweimal Note 5 oder einmal Note 6 kannst du ausgleichen mit 

Note 3 in zwei Ausgleichsfächern

ODER

Note 2 in einem Ausgleichsfach.

Diese Notenvoraussetzungen werden auch auf den Gymnasialzweig der Oberschule angewandt.

 

Notenvoraussetzungen an der Integrierten Gesamtschule

Realschulabschluss

Erweiterter Realschulabschluss

in maximal einem Fach Note 5, in allen anderen Fächern mindestens Note 4

 

Ausgleichsmöglichkeit:

Zweimal Note 5 oder einmal Note 6 kannst du ausgleichen mit 

Note 3 in zwei Ausgleichsfächern

ODER

Note 2 in einem Ausgleichsfach.

  • zwei E-Kurse mit mindestens Note 4
  • in allen G-Kursen mindestens Note 3

Bei E- und G-Kursen:

drei E-Kurse mit mindestens Note 3 UND

  • ein weiterer E-Kurs mit mindestens Note 4 

ODER

  • ein G-Kurs mit mindestens Note 2

 

Bei Z-, E- und G-Kursen:

drei Z-Kurse mit mindestens Note 4 UND

  • ein weiterer Z-Kurs mit mindestens Note 4 

ODER

  • ein E-Kurs mit mindestens Note 3

ODER

  • ein G-Kurs mit mindestens Note 2

zwei Fächer ohne Fach­­leistungs­differenzierung mit mindestens Note 3

Durchschnitt der Fächer ohne Fach­­leistungs­differenzierung mindestens 3,0 

 

AUSNAHME: Wenn in einem oder zwei E-Kursen Note 3 oder besser erreicht wurde, wird diese Note ebenfalls in die Durchschnittsnote eingerechnet. 

 

Für die Berechnung des Durchschnitts werden die Ergebnisse der E-Kurse um eine Notenstufe verbessert. 

 

Notenvoraussetzungen an der Kooperativen Gesamtschule

Durch die Kombination unterschiedlicher Schullaufbahnen gibt es für die Kooperative Gesamtschule keine einheitlichen Notenanforderungen für den Erweiterten Realschulabschluss.

Je nach Leistungsdifferenzierung können die Abschlüsse nach den Voraussetzungen von Hauptschule, Realschule oder Gymnasium erreicht werden.

 

Prüfungen für den Erweiterten Realschulabschluss in Niedersachsen

Die Prüfungen für den Erweiterten Realschulabschluss sind mit denen für den Realschulabschluss identisch. Du musst also Prüfungen in folgenden Fächern ablegen:

  • Mathematik (schriftlich)
  • Deutsch (schriftlich)
  • erste Fremdsprache, meist Englisch (schriftlich und mündlich)
  • beliebiges weiteres Fach (mündlich)
  • freiwillige Zusatzprüfung (mündlich)

Deine Prüfungsergebnisse gehen in der Regel zu einem Drittel in die Endnote des Prüfungsfaches ein. In der ersten Fremdsprache oder bei einer zusätzlichen mündlichen Prüfung zählen die beiden Prüfungen zusammen zwei Drittel der Gesamtnote. Damit entscheiden auch deine Prüfungsergebnisse darüber, ob du den Erweiterten Realschulabschluss erhältst.

Am Gymnasium und am Gymnasialzweig der Kooperativen Oberschule müssen keine Abschlussprüfungen abgelegt werden. An diesen Schulen musst du lediglich die Anforderungen an die Jahresnoten der Fächer erfüllen.

 

Vorbereitung auf die Abschlussprüfungen

Um dich bestmöglich auf die Prüfungen vorzubereiten, kannst du mit Originalprüfungen aus den vergangenen Jahren üben. Diese helfen dir, deine Fähigkeiten unter realistischen Bedingungen zu testen.

Wir empfehlen dir besonders folgende Hefte mit Originalprüfungen und Lösungen aus den Jahren 2022 bis 2024:

 

Alternativ stehen dir ebenfalls diese Übungshefte zu einem etwas höheren Preise zur Verfügung:

STARK Original-Prüfungen und Training Abschlussprüfung Realschule 2025 - Deutsch - Niedersachsen*

STARK Original-Prüfungen und Training Abschlussprüfung Realschule 2025 - Englisch - Niedersachsen*

STARK Original-Prüfungen und Training Abschlussprüfung Realschule 2025 - Mathematik - Niedersachsen*

STARK Original-Prüfungen und Training - Abschluss Integrierte Gesamtschule 2025 - Englisch 10. Klasse - Niedersachsen*

STARK Original-Prüfungen und Training - Abschluss Integrierte Gesamtschule 2025 - Mathematik 10. Klasse - Niedersachsen*

 

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FAQ

Für den Erweiterten Realschulabschluss benötigst du in allen Fächern Note 4 oder besser. In maximal einem Fach darfst du eine 5 schreiben. An der Realschule musst du außerdem einen Durchschnitt von mindestens 3,0 in Deutsch, Englisch und Mathematik sowie in allen Fächern insgesamt erreichen. An anderen Schularten können die Anforderungen abweichen. Auch Ausgleichsmöglichkeiten für schlechtere Noten existieren.

Um in die Oberstufe zu wechseln und auf diesem Weg das Abitur zu erreichen, ist der Erweiterte Realschulabschluss notwendig. Auch bei Bewerbungen für Ausbildungsplätze ist der Abschluss gern gesehen.

Wenn du an einem niedersächsischen Gymnasium in die Oberstufe versetzt wirst, erhältst du den Erweiterten Realschulabschluss. Wenn du wegen einer 5 oder 6 in einer der beiden Fremdsprachen den Erweiterten Realschulabschluss verfehlst, bekommst du stattdessen den Realschulabschluss.