Für den Realschulabschluss in Niedersachsen musst du neben einem mündlichen Prüfungsteil in Englisch eine weitere mündliche Prüfung in einem beliebigen Fach ablegen. Du hast außerdem die Möglichkeit, dich in deinen schriftlichen Prüfungsfächern durch eine freiwillige mündliche Prüfung zu verbessern.
Mündliche Realschulprüfung im vierten Prüfungsfach
| Inhalt | Themen der 10. Klasse |
|---|---|
| Dauer | 20 Minuten |
| Form | Einzelprüfung |
| Fach | alle Fächer außer Sport |
| Prüfer | dein Fachlehrer als Leiter der Prüfungskommission |
Ablauf der mündlichen Realschulprüfung in Niedersachsen
Die Aufgaben für die mündliche Prüfung entwirft dein Fachlehrer. In der Regel kannst du das Schwerpunktthema im Vorhinein mit deinem Lehrer absprechen.
| Vorbereitungszeit |
|
|---|---|
| Prüfungszeit |
|
Nach Ende der Prüfungszeit beraten dein Fachlehrer und die zweite Lehrkraft, die deiner Prüfung beiwohnt, über deine Note.
Bewertung der mündlichen Prüfung an der Realschule
Genau wie die schriftliche Prüfung macht die mündliche Prüfung ein Drittel der Endnote in deinem Prüfungsfach aus. Hier findest du ein Rechenbeispiel:
| Jahresnote | 2 |
|---|---|
| Note der mündlichen Prüfung | 4 |
| Berechnung | 2 ⋅ 0,66 + 4 ⋅ 0,33 = 2,64 |
| Endnote | 3 |
Mündliche Englischprüfung in Niedersachsen
Egal, für welches Fach du dich im Rahmen deiner vierten Prüfung entscheidest, du musst immer auch eine mündliche Prüfung in Englisch ablegen. Diese unterscheidet sich in Inhalten, Ablauf, Terminen und Bewertung von der mündlichen Prüfung in anderen Fächern.
Alle Infos dazu findest du in unserem Artikel zur Abschlussprüfung Englisch in Niedersachsen:
Zusätzliche mündliche Prüfung an der Realschule
Wenn die Ergebnisse einer schriftlichen Prüfung nicht deinen Erwartungen entsprechen, hast du die Möglichkeit, eine zusätzliche mündliche Prüfung in diesem Fach abzulegen. Eine freiwillige mündliche Prüfung ist also in einem dieser drei Fächer möglich:
Im Fach Englisch kannst du eine zusätzliche mündliche Prüfung absolvieren, obwohl die Prüfung bereits einen mündlichen Teil enthält. In deinem mündlichen Prüfungsfach (4. Prüfungsfach) ist allerdings keine weitere mündliche Prüfung möglich.
Wann kann eine mündliche Zusatzprüfung abgelegt werden?
Eine zusätzliche mündliche Prüfung kann unter zwei Voraussetzungen stattfinden:
- Du beantragst eine Zusatzprüfung, um deine Note zu verbessern. Das musst du mindestens zwei Werktage vor dem mündlichen Prüfungszeitraum erledigen.
oder - Die Prüfungskommission setzt eine Zusatzprüfung an, z. B. weil du sonst den Abschluss nicht bestehen kannst. Die Info dazu erhältst du spätestens vier Werktage vor dem Prüfungszeitraum.
Bewertung der mündlichen Zusatzprüfung
Die zusätzliche mündliche Prüfung macht in Niedersachsen ein Drittel deiner Prüfungsnote aus. Das bedeutet, dass die Note der schriftlichen Prüfung und deine Jahresnote weiterhin den Schwerpunkt bilden. Eine mündliche Zusatzprüfung lohnt sich also nur, wenn du eine realistische Chance auf eine Verbesserung hast.
Am besten solltest du dich von deinem Fachlehrer oder deinem Klassenlehrer beraten lassen, bevor du dich für eine zusätzliche mündliche Prüfung entscheidest.
Rechenbeispiel für eine sinnvolle Zusatzprüfung
| Jahresnote | 2 |
|---|---|
| Note der mündlichen Prüfung | 4 |
| Note der mündlichen Zusatzprüfung | 2 |
| Berechnung | 2 ⋅ 0,66 + 4 ⋅ 0,22 + 2 ⋅ 0,11 = 2,42 |
| Endnote | 2 |
In diesem Beispiel hast du gute Chancen, dich mit der mündlichen Zusatzprüfung zu verbessern. Du musst dazu das Notenniveau aus deiner Jahresnote halten und Note 2 oder besser erreichen.
Rechenbeispiel für eine nicht empfehlenswerte Zusatzprüfung
| Jahresnote | 4 |
|---|---|
| Note der mündlichen Prüfung | 5 |
| Note der mündlichen Zusatzprüfung | 1 |
| Berechnung | 4 ⋅ 0,66 + 5 ⋅ 0,22 + 1 ⋅ 0,11 = 3,85 |
| Endnote | 4 |
In diesem Fall könntest du deine Endnote selbst dann nicht ändern, wenn du dich in der Zusatzprüfung im Vergleich zur Jahresnote und zur schriftlichen Prüfung um mehrere Notenstufen verbessern würdest. Eine mündliche Zusatzprüfung ist also nicht sinnvoll.
FAQ
Ja, du darfst in Niedersachsen auch ein Epochalfach, das du nur im ersten Halbjahr besucht hast, als mündliches Prüfungsfach wählen. Der Vorteil liegt darin, dass du weniger Stoff lernen musst. Bedenke aber auch, dass die Inhalte des Fachs schon länger zurückliegen, sodass du sie intensiver wiederholen musst.
Die mündliche Prüfung besteht aus einer Vorbereitungszeit von 20 Minuten, in der du die Prüfungsaufgabe ausarbeitest, und einer Prüfungszeit von ebenfalls 20 Minuten, während der du deine Ergebnisse vorträgst und Fragen des Prüfers beantwortest.
Ja, wenn du eine besondere Prüfungsleistung erbringst und dazu ein Kolloquium ablegst, kannst du damit die mündliche Prüfung im vierten Prüfungsfach ersetzen. Eine besondere Prüfungsleistung kann beispielsweise aus einem der folgenden Elemente bestehen:
- Beitrag zu einem Schülerwettbewerb
- Ausarbeitung zu einem Unterrichtsthema
- Dokumentation eines Praktikums
